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VFA/13 Dienstbegleitende Unterweisung (DbU)
Verwaltungsfachangestellte/r
| Zielgruppe |
Auszubildende der Berufsrichtung Verwaltungsfachangestellte/r im 1. Ausbildungsjahr; Ausbildungsjahrgang 2010 bis 2013
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| Inhalte |
Die Dienstbegleitende Unterweisung für Verwaltungsfach-angestellte umfasst 455 Unterrichtsstunden, die sich u. a. auf folgende Lernbereiche verteilen:
• Einführung in das Recht/Methodik der Fallbearbeitung
• Staats- und Verfassungsrecht
• Bürgerliches Recht
• Allgemeines Verwaltungsrecht
• Verwaltungshandeln in den Fachbereichen Polizeirecht/
Gewerbe- und Gaststätenrecht, Öffentliches Baurecht und
Sozialrecht
• Kommunalrecht
• Personalwesen
• Öffentliche Finanzwirtschaft mit den Lernbereichen
Kommunales Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen,
Betriebswirtschaft in der öffentlichen Verwaltung sowie
Abgaben- und Kostenrecht
• Verwaltungsmanagement
• vertiefte fachübergreifende und handlungsorientierte
Fallbearbeitung und Übungsklausuren
• Simulation der praktischen Prüfung
• Herangehensweise an die Klausurlösung
• DbU-Block übergreifende Hausarbeiten, Projekte, Übungen,
Vorträge
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| Hinweise |
Wir empfehlen zur Vorbereitung auf das Lernen in der Ausbildung die Teilnahme an den Seminaren:
„Lernen lernen“ (P-03-05) - 4. und 5. Oktober 2010
„Spielregeln für den Büroalltag" (P-03-07) - 6. Oktober 2010
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| Modalitäten |
Die Lehrgänge finden jeweils Montag bis Freitag von 8:15 Uhr bis ca. 15:10 Uhr statt.
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Termine der
Unterrichtsblöcke |
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Ausbildungsjahr
2010/2011
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13.09.2010 bis 17.09.2010
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Ausbildungsjahr
2011/2012
Ausbildungsjahr
2012/2013
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09.11.2011 bis 18.11.2011
18.06.2012 bis 29.06.2012
15.10.2012 - 02.11.2012
25.03.2013 - 08.05.2013 |
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| Ort |
Dresden
Zittau
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Nummer VFA/13-01
Nummer VFA/13-04
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Weitere Lehrgangsorte können bei Bedarf angeboten werden.
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| Anmeldeschluss |
15. Juni 2010
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| Lehrgangsentgelt |
Mitglieder des Zweckverbandes
2010 130,00 €
2011 186,00 €
2012 652,00 €
2013 727,00 €
Nichtmitglieder
2010 235,00 €
2011 335,00 €
2012 1.173,00 €
2013 1.308,00 €
Die Preise richten sich nach den Entgelten, die jährlich in der Haushaltssatzung festgelegt werden. Ändern sich die Entgelte, ändert sich der Anteil ab dem entsprechenden Jahr.
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Lehrbriefbestellung
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