Hygienekonzept Corona-Pandemie

Sächsisches Kommunales Studieninstitut Dresden (SKSD)

 

in der Fassung vom 1. Dezember 2020, aktualisiert am 01.04.2022

 

Das Konzept gilt für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Dozentinnen und Dozenten, Prüferinnen und Prüfer, Aufsichtspersonal und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SKSD zum Ziel der Vermeidung bzw. Unterbrechung von Infektionsketten und zur Sicherung der Gesundheit des benannten Personenkreises und der Verhinderung des weiteren Ausbreitens des Corona-Virus.

Es gelten vorrangig und unmittelbar die gesetzlichen Bestimmungen in den jeweils gültigen Fassungen, die im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie erlassen worden sind. Insbesondere

  • das Bundesinfektionsschutzgesetz (BInfG)       
  • die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO)
  • die Sächsische Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung (SächsCoronaHygAV)
  • SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
  • die von der Stadt Dresden veröffentlichten Allgemeinverfügungen
  • Coronavirus | Infektionsschutz | Landeshauptstadt Dresden
  • die Allgemeinverfügungen der jeweiligen Veranstaltungsorte

Aktuelle Informationen erhalten Sie unter http://coronavirus.sachsen.de .

Anlassbezogen bzw. aus Fürsorgegründen kann die Geschäftsführung des SKSD oder von ihr beauftragte Bedienstete über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende verschärfende Maßnahmen, die im Einklang mit der SächsCoronaSchVO stehen, anordnen.

Es gelten die allgemeine AHALT-Regeln:

A          Abstand halten

H          Hygienemaßnahmen einhalten

A          Alltag mit Mund-Nasen-Schutz

L          (regelmäßiges) Lüften

T          Testen

Nur Personen ohne typischen Symptome, die auf eine SARS-CoV-2 Infektion hinweisen, dürfen die Räume des SKSD und die vom SKSD angemieteten Räume betreten.

Ab 04.03.2022 finden wieder Präsenzveranstaltungen statt. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Dozentinnen und Dozenten gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

  1. Abstandsgebot / Kontaktbeschränkungen

In allen Räumen des SKSD und den vom SKSD außerhalb der Geschäftsstelle genutzten Räumen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Mitmenschen einzuhalten.

Die Kontakte sind unter Einhaltung des Mindestabstandes von1,5 Metern auf das Notwendigste zu beschränken.

Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist auf das betriebsnotwendigste Minimum zu reduzieren.

  1. Mund-Nasen-Bedeckungspflicht

Die Aushänge mit aktuellen Hinweisen beim Zutritt in das öffentliche Gebäude An der Kreuzkirche 6, den Räumen des SKSD und den vom SKSD außerhalb der Geschäftsstelle genutzten Räumen sind zu beachten.

  1. Desinfektion, Reinigung der Hände, Lüften

Unmittelbar nach dem Betreten des SKSD sind die Hände gründlich mit Seife zu waschen oder mit den bereitgestellten Mitteln zu desinfizieren. Es gelten die Empfehlungen des RKI.

Räume sind alle 20 Minuten bzw. bei Signal der bereitgestellten CO2-Messgeräte gründlich zu lüften. Außerdem sind die Räume vor und nach der Nutzung zu lüften (Stoßlüften).

Vor Beginn der Seminare und Lehrveranstaltungen werden alle Räume desinfiziert.

  1. Zusammenarbeit und gegenseitige Rücksicht

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Dozentinnen und Dozenten, Prüferinnen und Prüfer, Aufsichtspersonal und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SKSD werden angehalten, sich gegenseitig auf die Wahrung des Abstandsgebotes und sonstiger Hygienemaßnahmen hinzuweisen, sich zu weitergehenden Verhaltensregeln abzustimmen und die dahingehenden Wünsche Anderer zu respektieren.

Es werden alle Genannten verpflichtet, den Kontakt zu Dritten auf ein Mindestmaß zu beschränken und ausschließlich die ihnen zugewiesenen Arbeitsplätze, Gerätschaften und Räumlichkeiten zu nutzen.

  1. Reduzierung des Aufenthalts im SKSD

Ein Aufenthalt im SKSD und den vom SKSD außerhalb der Geschäftsstelle genutzten Räumen, der nicht mit dem Veranstaltungsbetrieb oder mit sonstigen betrieblichen Belangen im Zusammenhang steht, ist ausdrücklich untersagt.

  1. Verbot des Betretens des SKSD

Für Personen auf die einer der folgenden Umstände zutrifft, ist der Zutritt zu den Räumen des SKSD und vom SKSD außerhalb der Geschäftsstelle genutzten Räumen untersagt:

  • beim Vorliegen von mindestens einem Symptom einer COVID-19-Erkrankung (insbesondere trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit, Geruchs- und Geschmacksverlust),
  • für Personen die nachweislich mit dem SARS-CoV-2 Virus infiziert sind,
  • beim Vorliegen eines positiven Testergebnisses (auch Verdachtsfall),
  • als enge Kontaktperson (KP) (wenn ungeimpfte/r Hausstandsangehörige/r) – bei geimpfter enger KP nur bei Auftreten von Symptomen

Die Anordnungen des jeweilig zuständigen Gesundheitsamtes und die Informationen des RKI sind zu beachten.

Ein Verstoß gegen das Betretungsverbot ist ein Risiko für die Person selbst und deren Mitmenschen. Darüber hinaus kann der Verstoß eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

  1. Dozenten

Die Dozentinnen und Dozenten wirken während und im Umfeld der Veranstaltung auf die Einhaltung und Umsetzung der in der Anordnung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer getroffenen Maßnahmen hin.

Sie veranlassen, unter Mitwirkung der Teilnehmenden, insbesondere das regelmäßige Lüften der genutzten Räume (aller 20 Minuten). CO2-Messgeräte sollen unterstützend genutzt werden.

Sie üben für ihre Lehrveranstaltung zusätzlich das Hausrecht aus. Sie kontaktieren im Bedarfsfall unmittelbar ihre Ansprechperson im SKSD.

Zur Desinfektion von Lehr- und Unterrichtsmitteln werden entsprechende Mittel und Einweg-Papierhandtücher in jedem Veranstaltungsraum vorgehalten. Die Dozentinnen und Dozenten desinfizieren vor Benutzung die entsprechenden Unterrichtsmittel (Laptop, Tastatur Displays) selbst.

  1. Hygienebeauftragte

Das SKSD benennt als Corona-Hygienebeauftragte: Frau Kretschmer. Sie wird vertreten durch Frau Bornhäußer.

  1. Regelungen interner Dienstbetrieb

Zusätzliche Regelungen, die nur den internen Dienstbetrieb der Geschäftsstelle des SKSD betreffen, sind in der Anlage 1 geregelt.

  1. Abschlussbestimmungen

Die aktualisierte Fassung dieser Anordnung tritt ab 03.04.2022 in Kraft.

 

Dresden, 01.04.2022

 

gez. Gesine Wilke

Geschäftsführerin