Fortbildung zum/zur Kommunalen Bilanzbuchhalter/-in

aktuelle Angebote

Zielgruppe
Beschäftigte des Fachbereiches Finanzen und der Rechnungsprüfungsämter sowie andere Mitarbeiter/-innen, die zukünftig in diesen Fachbereichen tätig werden wollen

Ziel 
Die Teilnehmenden erfahren eine praxisnahe, moderne Fortbildung, die handlungsorientiert und projektorientiert gestaltet wird. Neben anwendungsbereiten Kenntnissen über das doppische Haushalts- und Rechnungswesen sollen sie die Befähigung erlangen, folgende Aufgaben einer Kommunalen Bilanzbuchhalterin/eines kommunalen Bilanzbuchhalters wahrzunehmen:
-    Gewährleistung von Organisation und Funktion des kommunalen Finanz- und Rechnungswesens,
-    Erstellen des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie Berichterstattung aus der Finanz- und Verwaltungsbuchhaltung,
-    Auswertung und Interpretation des Zahlenwerks für Planungs- und Kontrollentscheidungen.

Inhalt 
Der Lehrplan umfasst 367 Unterrichtsstunden zuzüglich prüfungsvorbereitender Klausuren (insgesamt ca. 390 Unterrichtsstunden), die sich auf folgende Fachgebiete verteilen:
- Verwaltungsbetriebswirtschaft (22 UE)
- Rechnungswesen, Jahresabschluss, Jahresabschlussanalyse (124 UE)
- Neues Kommunales Haushaltswesen (71 UE)
- Finanzierung und Investition, Wirtschaftlichkeitsrechnung (46 UE)
- Kosten- und Leistungsrechnung (56 UE)
- Controlling und Berichtswesen (36 UE)
- Steuerrecht für Kommunen (12 UE)

Prüfung
Nach Absolvierung des Vorbereitungslehrganges haben Sie die Möglichkeit, die Fortbildungsprüfung zum/zur Kommunalen Bilanzbuchhalter/-in abzulegen. Die Prüfung wird von der Landesdirektion Sachsen abgenommen. Wenn Sie diese Prüfung ablegen möchten, dann klären Sie bitte vor Lehrgangsbeginn, ob Sie zum Zeitpunkt der Prüfung auch die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die Landesdirektion Sachsen erhebt für die Prüfung Gebühren.

Genauere Auskünfte erhalten Sie unter www.lds.sachsen.de/service.

Zulassung
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 9 der „Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum/zur Kommunalen Bilanzbuchhalter/in (POKommBB) definiert (Auszug):

(1) Zur Fortbildungsprüfung ist zuzulassen, wer
 1. Seine Arbeitsstätte bzw. Dienststelle oder, soweit kein Arbeits- oder Beamtenverhältnis besteht, seinen Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen hat,
 2. Einen der folgenden Bildungsabschlüsse erworben hat:
a) Verwaltungsfachangestellte/r, Fachangestellte/r für Bürokommunikation, Laufbahnprüfung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst, Angestelltenprüfung I, förderlicher       Berufsabschluss,
b) Laufbahnprüfung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst, Verwaltungsfachwirt/in oder Angestelltenprüfung II,
c) Einen Abschluss, der befähigt, Aufgaben mindestens der gehobenen Funktionsebene der öffentlichen Landes- oder Kommunalverwaltung wahrzunehmen

3. In den Fällen Nr. 2 a) und c) zum Zeitpunkt des Beginns der Prüfung (Datum der ersten Prüfungsleistung) eine mindestens zweijährige berufspraktische Tätigkeit im Bereich Finanzwesen bei
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts, an der eine juristische Person des öffentlichen Rechts beteiligt ist, nachweisen kann sowie
4. An einem Fortbildungslehrgang von mindestens 390 Unterrichtsstunden nach Maßgabe eines zwischen den sächsischen Bildungsträgern abgestimmten und von der zuständigen Stelle in
geeigneter Weise veröffentlichten Lehrplans teilgenommen hat.

(2) Die berufspraktische Tätigkeit nach Absatz 1 Nr. 3 ist nachzuweisen. Der Nachweis wird in der Regel durch die Tätigkeitsbeschreibung geführt. Er muss einen hinreichenden Aufschluss darüber zulassen, dass zu mindestens 30 % Tätigkeiten ausgeübt wurden, die dem Tätigkeitsbereich des öffentlichen Haushalts- und Finanzwesens zuzuordnen sind. Die zuständige Stelle kann die Verwendung besonderer Formulare verlangen.
    …

Modalität 
Das SKSD bietet sowohl Teilzeitkurse (während der Arbeitszeit) als auch berufsbegleitende Kurse (außerhalb der Arbeitszeit) an.
Bei Bedarf werden die Lehrgänge mit verschiedenen Ablaufmodellen (z. B. eine Woche pro Monat, Montag bis Mittwoch oder Freitag und Samstag), auch als Inhouse-Lehrgang für eine oder mehrere Verwaltungen möglich, angeboten.

Zahlungsweise
Die Zahlung des Lehrgangsentgeltes kann in einem Betrag oder in monatlichen Raten per Lastschrift zzgl. Verzinsung (vgl. AGB SKSD § 5 Abs. 4)erfolgen. Der Antrag auf Ratenzahlung ist zu begründen und mit der Anmeldung zu stellen.

Förderung
Das Lehrgangsentgelt sowie weitere Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Lehrgangsbesuch entstehen, z. B. Kosten für Lehrmaterial oder Fahrtkosten, sind steuerlich absetzbar.
 
Ihr Ansprechpartner
Friedrich Armin Bethke Tel. 0351 43835-18, E-Mail: armin.bethke@sksd.de