Beratung

In unserer Beratung unterscheiden wir in individuelle Beratung und kollegiale Beratungsgruppen. Dazu bieten wir Ihnen z. B. zu folgenden Themen an:

Aus- und Weitebildung, Zusatzqualifizierungen, Konzeption, Projekt, Finanzen, Recht, Buchhaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Europaarbeit, Marketing und Personalentwicklung. In kollegialen Beratungsgruppen gibt es mit Unterstützung einer professionellen externen Leitung Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und gegenseitiger Beratung. Es lässt sich hierbei in Abhängigkeit vom Teilnehmerkreis in folgende Grundformen unterscheiden:

• kollegiale Beratung mit Kollegen aus einem Team
• kollegiale Beratung mit Personen aus unterschiedlichen Teams
• kollegiale Beratung mit Personen aus ähnlichen Arbeitsfeldern
• kollegiale Beratung mit Personen aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern

Erfahrungsaustausch und kollegiale Beratung mit Menschen, die eine ähnliche Tätigkeit haben, ist eine geeignete Möglichkeit für die Reflexion der eigenen Arbeit. Durch die Ressourcen der Teilnehmenden (Wahrnehmungen, Gedanken, Erfahrungen, Blickwinkel, Ideen) können Sie Anregungen, Impulse für ihre Tätigkeit, anstehende Themen, Probleme und Fragestellungen bekommen. Dieses Angebot ist ein Beitrag zur Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung und emotionalen Entlastung.

Kollegiale Beratung
 

Beratung für interkulturelle Teams
 

Projektberatung zur optimalen Nutzung der Potentiale einer Verwaltung
 

Beratung zur Personalentwicklungsplanung/Weiterbildungsberatung
 

Ausbildungsberatung
 

Fortbildungsberatung



Kollegiale Beratung

1. Ankommen und Orientierung
   • Schaffung einer produktiven Arbeitsgrundlage
   • Erfassung der Anliegen 

2. Arbeitsphase durch Erfahrungsaustausch und kollegiale Beratung
   • Planung Ablauf
   • Arbeit an den Themen, Fragestellungen der Teilnehmenden

3. Abschluss
   • Vornahmen, Konsequenzen für die Praxis
   • Auswertung zu Themen, Ergebnissen, Verlauf der Veranstaltung

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Beratung für interkulturelle Teams

1. Aufzeigen von Kulturunterschieden, unterschiedliche Denk- und Handlungsstile
2. Werte als Grundlage der Motivation verstehen
3. Kommunikationsstrukturen erkennen und bewusst einsetzen
4. Vermittlung von Informationen über die Zielkultur
5. Aufbau eines zielführenden Verhaltens in interkulturellen Situationen
6. Förderung von Teamarbeit, bereichsübergreifenden Arbeitsgruppen und Projekten

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Projektberatung zur optimalen Nutzung der Potentiale einer Verwaltung

Mögliche Einsatzgebiete:

• NKHR
• Zielvereinbarungen, Leistungsbewertung und Leistungsbeurteilung nach TVöD
• Maßnahmen im Zuge der Gemeinderats- und Ortschaftswahlen 2009 in Sachsen

Für diese Themen bedarf es mehr als reiner Schulungsmaßnahmen, sie bringen eine mehrjährige Projektarbeit mit sich. In den sächsischen Kommunalverwaltungen sind viele Informationen und Fähigkeiten vorhanden, um eine Aufgabe zu bewältigen oder ein Problem zu lösen. Und dennoch gelingt es nicht immer, dies effizient zu tun. Methodische, soziale oder organisatorische Kompetenz und Disziplin können hier weiter ausgebaut werden. Klare Entscheidungen zu treffen und konkrete Zielsetzungen zu formulieren sind weitere wichtige Erfolgsfaktoren der Projektarbeit, die es zu fördern gilt.

Projektberatung kann diese Defizite beseitigen. Durch kompakte Projekte wird eine Aufgabenstellung oder ein Problem in Teamarbeit bewältigt - unterstützt durch einen externen Projektmoderator. Dessen Hauptaufgabe ist die effiziente Projektmoderation und Prozessbegleitung. Die Verantwortlichkeit für Inhalt und Umsetzung der Ergebnisse jedoch bleibt dabei stets in der Verwaltung.

Projektberatung bedeutet professionelle Workshop- und Projektmoderation durch externe Spezialisten. Die Kompetenz zur Prozessbegleitung und Prozessgestaltung wird somit zugekauft • genau dann, wenn sie benötigt wird.

Ablauf/Schritte:

Entsprechend Ihrer Anfrage wird in einem ersten Gespräch die Ausgangssituation geklärt. Es werden Ziele formuliert und die Mitwirkungsleistungen aller Beteiligten formuliert. Nachfolgend wird der Iststand analysiert und die Information und Einbindung aller am Projekt beteiligten vorbereitet.

Anschließend ist die Konzepterstellung incl. Zeit- und Ressourcenplan wichtiger Bestandteil dieses Prozesses.

In Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber werden Lösungsvorschläge erstellt und konkrete Ergebnisse dokumentiert.

Dieses nun entstandene Konzept wird im nachfolgenden Arbeitsstadium umgesetzt.

Wichtiger Bestandteil dieses Projektabschnitts ist die Information, Schulung und ggf. das Coaching der von der Veränderung betroffenen Mitarbeiter.

Eine ständige Überwachung der Umsetzung ist hier ebenfalls wichtige Aufgabe der Beteiligten.

Nach Abschluss der Umsetzung wird als letzte Maßnahmen das erreichte Ergebnis bewertet und die Zufriedenheit des Auftraggebers analysiert.

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Beratung zur Personalentwicklungsplanung/Weiterbildungsberatung

So unterstützen wir Sie als Personalentwickler/-in und Fortbildungsbeauftragten bei der weiteren Professionalisierung des Fortbildungsgeschehens in Ihrer Verwaltung:

Entwicklung von Fortbildungskonzeptionen zu folgenden Themen, die auf die Bedürfnisse Ihrer Verwaltung zugeschnitten werden:

Fachübergreifende Fortbildungen, z. B.
• Führungskräftefortbildung
• Nachwuchsführungskräftefortbildung
• Fortbildung zum Gender Mainstreaming

Fachbezogene Fortbildungen, z. B.
• Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen
• Einführung der leistungsorientierten Bezahlung (TVöD)
• Fortbildung für ausbildende Fachkräfte
 

Die Vorgehensweise gliedert sich in mehrere Schritte:

1. Bestimmung des Ziels/der Ziele der Fortbildung
Welche Ziele stellt sich Ihre Verwaltung bezüglich des angefragten Themas? Welches Leitbild gibt es bereits?
(mögliche Beratungsformen: Zukunftswerkstatt, Leitbildentwicklung, moderierter Workshop, Beratungsgespräch)

2. Erfassung der bereits vorhandenen Ansätze/früheren Aktivitäten
Welche Ansätze/frühere Aktivitäten sind bezüglich dieses Ziels/dieser Ziele in Ihrer Verwaltung bereist vorhanden? Welche Vorstellungen gibt es bei den Verantwortlichen?
(mögliche Beratungsformen: Kunden- bzw. Mitarbeiterbefragung, Analyse der vorhandenen Bildungsabschlüsse und Fortbildungen)

3. Analyse der erfassten Ansätze/Ermittlung von Defiziten
Welche Zielelemente sind noch nicht vorhanden? Welche Zielgruppen sind noch nicht erfasst?

4. Ableitung von Fortbildungsmaßnahmen
Wer braucht welchen Wissensstand? Welche Fortbildungsformen sollen zur Anwendung kommen? Soll es eine Prozessbegleitung geben?

5. Erstellen des Fortbildungskonzeptes
Welche Themen sollen geschult werden? Welche Lernformen/Methoden sollen zum Einsatz kommen? Wie ist der zeitliche Rahmen? Welche finanziellen Aufwendungen kommen auf Ihre Verwaltung zu? Unterstützung bei der Zusammenstellung von Fortbildungsangeboten (Lehrgänge/Seminare/Coaching/Mentoring etc.) für einzelne Mitarbeiter(-gruppen) entsprechend der Personalentwicklungskonzeption bzw. -richtlinien Ihrer Verwaltung

2. Unterstützung bei der Vorbereitung der Teilnehmer/-innen auf Fortbildungsveranstaltungen durch gezielte Anleitung für eine anschließende Rechenschaftslegung beim Personalverantwortlichen/Verantwortlichen für Aus- und Fortbildung (z. B. Erarbeitung einer konkreten Zielformulierung im Vorfeld der Fortbildung)

3. Unterstützung bei der Evaluierung der Fortbildungen, die Ihre Verwaltung in Anspruch/Auftrag nimmt/gibt und der Erarbeitung von Schlussfolgerungen für zukünftige Fortbildungsplanungen

4. Unterstützung bei der Entwicklung von hausinternen Möglichkeiten der Weitergabe des in der Fortbildung erlangten Wissens an andere Mitarbeiter/-innen der Verwaltung mit ähnlichen Fortbildungszielen (Kosten- und ggf. Zeitersparnis!)

5. Begleitung der Einführung von verwaltungsinternen Workshops/internen Qualitätszirkeln zum Erfahrungsaustausch von Mitarbeiter/-innen mit ähnlichen Aufgaben aus verschiedenen Ämtern ( z. B. ausbildende Fachkräfte, Controller, Projektgruppenleiter/-innen etc.)

6. Unterstützung bei der Qualifizierung von geeigneten Mitarbeiter/-innen Ihrer Verwaltung zu Moderatoren, Mediatoren/Konfliktlotsen oder Referenten/Dozenten für interne Fortbildungen/Unterweisungen von Auszubildenden etc.

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Ausbildungsberatung

So unterstützen wir Sie als Ausbildungsbeauftragte oder Personalverantwortliche bei der weiteren Professionalisierung des Ausbildungsgeschehens in Ihrer Verwaltung bzw. wenn Sie erstmals ausbilden wollen:

1. Unterstützung beim Ausbildungsmarketing, bei der Erstellung von Stellenausschreibungen, bei Einstellungsuntersuchungen/Eignungstests und Auswahlverfahren vor der Einstellung

2. Unterstützung bei der Ausbildungsplanung, z. B. durch Erstellen von Zeitplänen für die einzelnen Lernorte

3. Beratung beim Erwerb von Lehrbriefen

4. Unterstützung bei der Einführung der Auszubildenden in die Ausbildung, u. a. durch Angebote zum Lernen (P-03-05), zu wichtigen Regeln für den Büroalltag (P-03-07) oder zum Umgang mit dem Telefon (PK-02-07) im 1. Ausbildungsjahr

5. Durchführung von Workshops mit den Auszubildenden zum Erkennen von Problemen in der Ausbildung und der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Lernorten (Praxis/ausbildende Behörde – Berufsschule – dienstbegleitende Unterweisung/SKSD) im 2. Ausbildungsjahr

6. intensiver Kontakt zu den Ausbildern und zu den Berufsschulen, um Problemfälle bzw. -fächer frühzeitig zu erkennen

7. Unterstützung der Auszubildenden in Vorbereitung auf Ubungsklausuren durch Bereitstellen von alten Klausuren

8. Unterstützung bei der Auswertung der Zwischenprüfung im 2. Ausbildungsjahr

9. Erstellung von Leistungsübersichten mit Beurteilungen der Dozenten für die ausbildenden Behörden auf Anfrage

10. Unterstützung bei Problemfällen (z. B. längere Krankheit von Auszubildenden, Wiederholung der Abschlussprüfung) durch individuelle Lösungen

11. Unterbreitung von fachlichen und methodischen Seminar- bzw. Workshop-Angeboten, die auf die Bedürfnisse der Ausbildenden in der Verwaltung abgestimmt sind

12. Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung durch Bereitstellung von Prüfungsklausuren vergangener Jahre und die Erstellung von Merkblättern für die Prüfung

13. Organisation von regelmäßigen Erfahrungsaustauschen zwischen den Ausbildungsbehörden

14. Möglichkeit der Teilnahme von „Wiederholern“ im neuen dbU zu günstigen Konditionen

Zusätzlich für Verwaltungen, die erstmals ausbilden:
15. Information über die Voraussetzungen und Anforderungen an die ausbildende Behörde sowie über die Kosten der Ausbildung

16. Unterstützung bei der erstmaligen Erstellung eines Ausbildungsplans (sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung)

17. Unterstützung bei der Vorbereitung der Unterlagen für die Anmeldung des Auszubildenden bei der zuständigen Stelle/Berufsschule/DbU

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Fortbildungsberatung

So unterstützen wir Sie als Lehrgangsinteressent/-in bzw. Lehrgangsteilnehmer/-in bzw. als Lehrgangsabsolvent/-in:

1. Erstellung und Versendung von ausführlichen Lehrgangsmerkblättern sowie -informationen über die Homepage und über die SKSD-Mitteilungen des SKSD

2. Durchführung von Informationsveranstaltungen zu den verschiedenen Lehrgangsarten (Vorstellung des Lehrgangsziels, der Zulassungsvoraussetzungen, des geplanten Ablaufs, der Hilfsmittel, der Lehrmittel, der Prüfung)

3. Einzelprüfung der Zulassungsvoraussetzungen zur gewünschten Prüfung, ggf. inklusive Anfrage bei der zuständigen Stelle

4. Prüfung der Möglichkeit von Ratenzahlung

5. Durchführung einer Einführungsveranstaltung vor Beginn des Lehrgangs (Vorstellung der Teilnehmer/-innen, Möglichkeit der Findung von Fahrgemeinschaften, Ausgabe von Stundenplänen, Informationen zur Organisation vor Ort, Verhalten bei Krankheit bzw. dienstlicher Verhinderung etc., Bestellung von Lehrbriefen)

6. Regelmäßige Betreuung der Lehrgänge vor Ort durch die Mitarbeiter/-innen des Referates Aus- und Fortbildung

7. Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln für den Verwaltungsfachwirt beim Sächsischen Landesamt für Ausbildungsförderung

8. Schaffung der Möglichkeit des Nachschreibens von Übungsklausuren, da diese Zulassungsvoraussetzung zur A I- und A II-Prüfung sind (ggf. auch als Hausarbeit)

9. Schaffung der Möglichkeit der Nachholung von aus Krankheits- oder dienstlichen Gründen ausgefallenen Stunden in einem anderen Lehrgang

10. Schaffung der Möglichkeit des „Um- bzw. Wiedereinstiegs“ in einen anderen Lehrgang bei längerer Krankheit

11. Bereitstellung von alten Prüfungsklausuren zur individuellen Vorbereitung auf die Prüfung

12. Vertrieb von Lehrbriefen für die Teilnehmer/-innen

13. Durchführung einer Informationsveranstaltung zur Anmeldung und zum Ablauf der Prüfung und Prüfungsinhalten (i. R. im letzten Drittel des Lehrganges)

14. Durchführung eines Repetitoriums (Wiederholung von wesentlichem Unterrichtsstoff) unmittelbar vor der Prüfung mit erfahrenen Dozenten und Dozentinnen, die auch als Prüfer/Prüferin tätig sind

15. Simulation der mündlichen/praktischen Prüfung

16. „Informationstreffen“ mit Mitarbeiterinnen des SKSD

17. Beratung und Unterstützung bei nicht bestandener Prüfung

18. Unterbreitung von Angeboten zur Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung
Absolventen/-absolventinnen

19. Information über Aktualisierungskurse, damit die Absolventen auf dem neuesten Stand des Wissens bleiben

20. Information über neueste Fortbildungsangebote

21. Einladung zu Absolvententreffen

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