Angestelltenlehrgänge I (AI) / Fortbildung zum/zur Kommunalfachangestellten (SKSD)

Vorbereitungslehrgänge zur Teilnahme an der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf 
Verwaltungsfachangestellte/r (VFA) nach BBiG
 

aktuelle Angebote

Zielgruppe

Dieser Fortbildungslehrgang richtet sich an Beschäftigte der Landes- und Kommunalverwaltungen, die Aufgaben in mittlerer Funktion wahrnehmen werden bzw. wollen.

Ihr Nutzen
Es werden grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, mit denen die Teilnehmer Aufgaben in mittlerer Funktion rechtssicher und fundiert ausführen können.

Inhalte 
Der Lehrplan umfasst 565 Unterrichtsstunden in folgenden Lernbereichen:
-    Einführung Recht/Methodik der Fallbearbeitung
-    Staats- und Verfassungsrecht, Europarecht
-    Bürgerliches Recht
-    Allgemeines Verwaltungsrecht
-    Verwaltungshandeln in den Fachbereichen
     Polizeirecht / Gewerberecht, Öffentliches Baurecht, Sozialrecht
-    Kommunalrecht
-    Personalwesen
-    Öffentliche Finanzwirtschaft
     Kommunales/Staatliches Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen/
     Betriebswirtschaft in der öffentlichen Verwaltung/Abgaben- und Kostenrecht/Grundlagen der Volkswirtschaft
-    Verwaltungsmanagement/Verwaltungsorganisation/Bürgerorientierte Verwaltung
-    vertiefte Übungen zur fachübergreifenden handlungsorientierten Fallbearbeitung
-    Simulation der praktischen/mündlichen Prüfung

Es wird zu Lehrgangsbeginn ein Einführungskurs "Lernen kann man lernen" angeboten, um den Teilnehmenden den Einstieg in den intensiven langfristigen Lernprozess zu erleichtern.

Ergänzend werden nach Abschluss des Lehrgangs prüfungsvorbereitende Konsultationen angeboten. Die Kosten für diese Stunden sind nicht im Lehrgangsentgelt enthalten.

Literatur
Für den Unterricht werden Gesetzestexte (z.B. die "Vorschriftensammlung für die Verwaltung Sachsen - VSV") benötigt.

Als unterrichtsbegleitende Vor- und Nachbereitungsliteratur sowie Arbeitsmaterial während des Unterrichtes werden die Sächsischen Lehrbriefe empfohlen, insbesondere

SL 2 - Bürgerliches Recht
SL 3 - Staatsrecht
SL 5 - Kommunalrecht
SL 6 - Kommunale Finanzwirtschaft
SL 8 - Personalwesen       
SL 9 - Polizei- und Gewerberecht           
SL 10 - Allgemeines Verwaltungsrecht              
SL 11 - Öffentliches Baurecht
SL 13 - Wirtschaftliches Grundwissen in der öffentlichen Verwaltung
SL 14 - Sozialrecht

 Nähere Informationen zu den Lehrbriefen finden Sie in unserem Programm oder auf unserer Homepage.
Die Lehrbriefkosten sind nicht im Lehrgangsentgelt enthalten.
                                                     
Abschluss/Abschlüsse
Nach Absolvierung des Vorbereitungslehrganges haben Sie die Möglichkeit,
- die Angestelltenprüfung I zum/zur Kommunalfachangestellten (SKSD)
und/oder
- die Verwaltungsfachangestelltenprüfung abzulegen.

Der Abschluss der/des Kommunalfachangestellten (SKSD) ist bundesweit anerkannt und stellt auf Fortbildungsebene das Gegenstück zum Abschluss
"Verwaltungsfachangestellte/r" dar.

Angestelltenprüfung I
Zulassungsvoraussetzung für die Angestelltenprüfung I zum/zur Kommunalfachangestellten (SKSD) ist laut Prüfungsordnung des SKSD die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.
Für Informationen zur Prüfung, u. a. Anerkennung und Zulassung, ist Ihre Ansprechpartner: Friedrich Armin Bethke, Tel. 0351 43835-20, E-Mail: lehrgang@sksd.de

Die Prüfung wird vor dem Prüfungsausschuss des Sächsischen Kommunalen Studieninstitutes Dresden abgelegt. Sie besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil.

Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus vier Klausuren, in den Fachbereichen:
-    Recht (120 Minuten)
-    Kommunal- und Verwaltungsrecht (180 Minuten)
-    Öffentliches Finanzwesen/Wirtschaftslehre (180 Minuten)
-    Personalwesen (120 Minuten)

Die mündliche Prüfung ist eine Einzelprüfung, welche sich aus der Vorbereitungszeit und einem 20-minütigen Prüfungsgespräch zusammensetzt.

Die Gebühr für die Angestelltenprüfung I ist nicht im Lehrgangsentgelt enthalten.

Verwaltungsfachangestellenprüfung 
Die Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf wird durch die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz abgenommen. Für die Prüfung gilt die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung und für die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung (POVFA) in der jeweils gültigen Fassung.

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus vier Klausuren in den Fächern
-    Verwaltungsbetriebswirtschaft (135 Minuten)
-    Personalwesen (120 Minuten)
-    Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (120 Minuten)
-    Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten)

Die praktische Prüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch in Form eines Rollenspiels, welches einschließlich der Vorbereitungszeit nicht länger als 45 Minuten dauert.

Zulassung
Die Zulassung zur Verwaltungsfachangestelltenprüfung erfolgt auf der Grundlage von § 10 POVFA.

Für die Zulassung zur Prüfung ist u. a.
- die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang und
- der Nachweis einer mindestens 4-jährigen, dem Berufsbild der/des Verwaltungsfachangestellten entsprechenden Tätigkeit erforderlich (Möglichkeit der Anerkennung von artverwandten Bildungsabschlüssen auf die Berufspraxis).

Nähere Informationen zur Zulassung sowie weitere aktuelle Informationen können Sie der Internetseite der Landesdirektion Sachsen (www.lds.sachsen.de, Link Service, Aus- und Fortbildung) entnehmen.

Bitte prüfen Sie vor Lehrgangsbeginn, ob sie die Zulassungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Prüfung nachweisen können. Wir sind Ihnen dabei gern behilflich.

Modalität 
Das SKSD bietet sowohl Lehrgänge während der Arbeitszeit (Teilzeitkurse) als auch berufsbegleitende Kurse an.
Bei Bedarf werden die Lehrgänge mit verschiedenen Ablaufmodellen (z. B. eine Woche pro Monat, Montag bis Mittwoch oder Freitag und Samstag), auch als Inhouse-Lehrgänge für eine oder mehrere Verwaltungen, angeboten.

Zahlungsweise 
Die Zahlung des Lehrgangsentgeltes kann in einem Betrag oder in einer Ratenzahlung erfolgen.
Über die entsprechenden Möglichkeiten informieren wir Sie gern.


Förderung 
Das Lehrgangsentgelt sowie weitere Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Lehrgangsbesuch entstehen, z. B. Kosten für Lehrmaterial oder Fahrtkosten, sind steuerlich absetzbar.
   
Ihre Ansprechpartnerin
Sandra Goltsch, Telefon 0351 43835-20
E-Mail: Sandra.Goltsch@sksd.de