Angestelltenlehrgänge II (AII) zum/zur Verwaltungsfachwirt/-in (Diplom SKSD)

VFW Vorbereitungslehrgänge zur Teilnahme an der Fortbildungsprüfung zur 
Verwaltungsfachwirtin/ zum Verwaltungsfachwirt (VFW) nach BBiG

aktuelle Angebote

Zielgruppe

Diese Fortbildungslehrgänge richten sich an Beschäftigte von Verwaltungen, die Aufgaben in gehobener Funktion wahrnehmen bzw. wahrnehmen werden

Ihr Nutzen

Die Teilnehmer/-innen sollen durch diesen Generalistenlehrgang befähigt werden, Aufgaben in gehobener und höherer Funktion in den Kommunal- und Landesverwaltungen selbstständig, eigenverantwortlich und flexibel auszuführen.
Diese Lehrgänge bereiten die Teilnehmer/-innen auf die Angestelltenprüfung II – Fortbildungsprüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt/-in (Diplom SKSD) und/oder die Verwaltungsfachwirtprüfung nach BBiG vor.

Anpassung der Abschlussbezeichnung der Angestelltenprüfung II (AII)

Das SKSD beobachtet über viele Jahre, dass die nach Absolvierung des Angestelltenlehrganges II bestehenden alternativen Prüfungsmöglichkeiten
-Angestelltenprüfung II (AII - im Sinne des Tarifrechts) –bisherige Bezeichnung Kommunalwirt/-in (Diplom SKSD)- und
- Verwaltungsfachwirtprüfung (nach BBiG)
zu vielen Fragen bezüglich der inhaltlichen Vergleichbarkeit, Anerkennung der Prüfungen und Unverständnis über die abweichenden Bezeichnungen führen.
Um Fortbildungsinteressenten auch in Sachsen die Einordnung der Abschlüsse zu erleichtern, hat die Verbandsversammlung des SKSD entschieden, zukünftig durch die Umbenennung der Bezeichnung für die Angestelltenprüfung II in „Verwaltungsfachwirt (Diplom SKSD) / Verwaltungsfachwirtin (Diplom SKSD)“ klarere Strukturen zu schaffen, nach dem Motto, bei Abschlüssen, denen die gleichen Lehrinhalte/Vorbereitungslehrgang zugrunde liegen, sollte auch eine vergleichbare Bezeichnung erfolgen. Diese Regelung gilt für alle ab 1. Oktober 2018 startende Angestelltenprüfungen II (erstmals Winterprüfung 2018/2019).

Dies entspricht auch den Bemühungen auf Europa- bzw. Bundesebene zur Vereinheitlichung und Standardisierung von Abschlüssen mit dem Ziel, eine größere Transparenz zu schaffen.
Teilnehmende früherer Angestelltenprüfungen II haben die Möglichkeit, ihr Diplom über das erfolgreiche Ablegen der Angestelltenprüfung II auf die Abschlussbezeichnung Verwaltungsfachwirt/-in (Diplom SKSD) umschreiben zu lassen.

Inhalt

Der Lehrplan umfasst 850 Unterrichtsstunden in Präsenz zzgl. 388 Unterrichtsstunden Selbststudium in folgenden Fachgebieten:

                               -     Methodenkompetenz

                               -     Kommunikation und Kooperation

                               -     Diversität und interkulturelle Kompetenz

                               -     Politik, Staat und Verwaltung

                               -     Staats- und Verfassungsrecht, Europarecht

                               -     Bürgerliches Recht

                               -     Kommunalrecht

                               -     Rechtssystematik- und Rechtsanwendung

                               -     Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht, Bescheidtechnik, Datenschutzrecht

                               -     Sozialrecht

                               -     Polizei- und Gewerberecht, Ordnungswidrigkeiten

                               -     Öffentliches Baurecht

                               -     Öffentliches Finanzwesen (Kommunale Finanzwirtschaft, Steuerrecht)

                               -     Wirtschaftslehre (Volkswirtschaft, Betriebswirtschaftslehre)

                               -     Einführung in das Vergaberecht

                               -     Personalrecht

                               -     Kompetenzen im Verwaltungsmanagement

                               -     Personalmanagement

                               -     Steuerungselemente des Verwaltungsmanagements (Digitalisierung)

                               Ein Hauptschwerpunkt des Unterrichts ist die intensive methodische Übung des vermittelten Lehrstoffes anhand von praktischen Fällen.

                               Ergänzend werden zur Unterstützung eines erfolgreichen Lehrgangsabschluss prüfungsvorbereitende Konsultationen angeboten.

Literatur

Für den Unterricht werden Gesetzestexte (z.B. die "Vorschriftensammlung für die Verwaltung Sachsen - VSV") benötigt.

Zusätzlich wird im Unterricht mit den sächsischen Lehrbriefen gearbeitet.

SL 2 Bürgerliches Recht
SL 3 Staatsrecht
SL 5 Kommunalrecht
SL 6 Kommunale Finanzwirtschaft in Sachsen (Doppik)
SL 8 Personalwesen
SL 9 Polizei- und Gewerberecht
SL 10 Allgemeines Verwaltungsrecht
SL 11 Öffentliches Baurecht
SL 13 Wirtschaftliches Grundwissen in der öffentlichen Verwaltung
SL 14 Sozialrecht
SL 16 Bescheidtechnik

Nähere Informationen zu den Lehrbriefen finden Sie auf unserer Homepage.

Die Lehrbriefkosten sind nicht im Lehrgangsentgelt enthalten.

Prüfungen

Nach Absolvierung des Vorbereitungslehrganges haben Sie die Möglichkeit, die Angestelltenprüfung II zum/zur Verwaltungsfachwirt/-in (Diplom SKSD) und/oder die Verwaltungsfachwirtprüfung nach BBiG abzulegen.

Nähere Informationen zu den Prüfungen u. a. zu Anerkennung und Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie bei Herrn Bethke unter Telefon 0351 43835-18 bzw. unter lehrgang@sksd.de.

Angestelltenprüfung II

Die Angestelltenprüfung II ist eine bundesweit anerkannte Fortbildungsprüfung und das kommunale Gegenstück zur Verwaltungsfachwirtprüfung nach BBiG.
Das Bestehen der Angestelltenprüfung II berechtigt dazu, die Bezeichnung „Verwaltungsfachwirt/-in“ (Diplom SKSD) zu führen.

Die Angestelltenprüfung II wird vor dem Prüfungsausschuss des Sächsischen Kommunalen Studieninstitutes Dresden nach der Prüfungsordnung des SKSD (POSKSD) in der jeweils gültigen Fassung abgelegt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus fünf Klausuren zu je 240 Minuten in den Fachbereichen:
- Recht (Staats- und Verfassungsrecht/Europarecht/Bürgerliches Recht)
- Allgemeines Verwaltungsrecht unter Einbeziehung des Besonderen Verwaltungsrechts
- Kommunalrecht
- Öffentliches Finanzwesen/Wirtschaftslehre
- Öffentliches Dienstrecht

Die mündliche Prüfung ist eine Einzelprüfung, welche sich aus der Vorbereitungszeit und einem 30-minütigen Prüfungsgespräch zusammensetzt.

Die Prüfungsgebühr für die Angestelltenprüfung II ist nicht im Lehrgangsentgelt enthalten.

Zulassung

Für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung „Angestelltenprüfung II“ gelten besondere Zulassungsvoraussetzungen nach § 10 POSKSD:
    …
    (2)  Auf Antrag ist zur Angestelltenprüfung II zuzulassen, wer
    1.   a)    die Abschlussprüfung
          zur/zum Verwaltungsfachangestellten,
          zur/zum Fachangestellten für Bürokommunikation,
          zur/zum Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement, sofern die Ausbildung im öffentlichen Dienst einschließlich der Dienstbegleitenden Unterweisung absolviert wurde, oder
          b)    die Angestelltenprüfung I oder
          c)    die Laufbahnprüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst
          bzw. die Laufbahnprüfung für eine nichttechnische Laufbahn (2. Einstiegsebene, Laufbahngruppe 1)
          erfolgreich abgelegt hat bzw.
          d.) eine vergleichbare berufliche Vorbildung nachweist  
          und
    2.   an fachtheoretischen Fortbildungsmaßnahmen (gemäß
          Rahmenlehrplan der Prüfungsbehörde) teilgenommen hat
          und
    3.   eine mindestens dreijährige Berufspraxis bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts, an der eine juristische Person des öffentlichen Rechts beteiligt ist, oder bei vergleichbaren
          Einrichtungen/Firmen nachweisen kann und dabei mindestens dem Berufsbild einer/eines Verwaltungsfachangestellten bzw. einer/eines Fachangestellten für Bürokommunikation oder einer Kauffrau/eines Kaufmanns 
          für Büromanagement entsprechende Tätigkeiten ausgeübt hat.
          Auf Antrag ist abweichend mit einer berufspraktischen Tätigkeit von
          mindestens zwei Jahren zuzulassen, wer den Bildungsabschluss nach
          Abs. 2 Nr. 1 a bis c mindestens mit der Note „gut“ bestanden hat.
    4.   Es wird auch zugelassen, wer die Zulassungsvoraussetzungen anderer Prüfungsbehörden für die Angestelltenprüfung II bzw. der zuständigen Stellen für die Fortbildungsprüfung zur/zum Verwaltungsfachwirt/in nach
          BBiG erfüllt.

    (3)  Von den Erfordernissen der Teilnahme an fachtheoretischen Fortbildungsmaßnahmen und dem Nachweis der Berufspraxis kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn die Prüfungsbewerberin durch Vorlage von
          Zeugnissen und Bescheinigungen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass sie die für die Prüfungszulassung erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erworben hat.

Bitte prüfen Sie vor Lehrgangsbeginn, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Prüfung nachweisen können. Wir sind Ihnen bei der Prüfung gern behilflich.

Verwaltungsfachwirtprüfung nach BBiG

Bitte informieren Sie sich zu Zulassungsmodalitäten zur Verwaltungsfachwirtprüfung nach BBiG selbständig bei der Landesdirektion Sachsen (mit Link hinterlegen: Verwaltungsfachwirt/in | VFW: Rechtliche Grundlagen (sachsen.de))

Modalität

 

Bei Bedarf werden die Lehrgänge, zusätzlich zu den ausgeschriebenen, mit weiteren Ablaufmodellen (z. B. eine Woche pro Monat, Montag bis Mittwoch, Freitag und Samstag oder wöchentliche Abendveranstaltungen) angeboten. Unsere Lehrgänge können auch als Inhouseveranstaltungen für eine oder mehrere Verwaltungen durchgeführt werden.

 

Zahlungsweise

Die Zahlung des Lehrgangsentgeltes kann in einem Betrag oder in einer Ratenzahlung erfolgen.
Über die entsprechenden Möglichkeiten informieren wir Sie gern.

Förderung

Das Lehrgangsentgelt sowie weitere Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Lehrgangsbesuch entstehen, z. B. Kosten für Lehrmaterial oder Fahrtkosten, sind steuerlich absetzbar.

Weitere aktuelle Fördermöglichkeiten können Sie unseren ausführlichen Lehrgangsmerkblättern entnehmen (siehe Link aktuelle Angebote).

Für Informationen über diese und weitere Fördermöglichkeiten ist Ihre Ansprechpartnerin:
Sandra Goltsch, Telefon 0351 43835-20, E-Mail: Sandra.Goltsch@sksd.de